Seit dem 10.01.2022 sind die Sportanlagen in Kerken wieder geöffnet - draußen gilt beim TSV Nieukerk die 2G-Regelung, drinnen muss es nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung 2G+ sein.
Das bedeutet: Zugang zur Sportanlage am Aermen Düwel haben nur noch diejenigen, die vollständig geimpft oder genesen (max. 90 Tage!) sind. Ein Test reicht nicht mehr aus. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Wichtig: Eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson reicht nicht mehr aus!
In den Sporthallen gilt das Prinzip "2G+". Hier muss zusätzlich zur vollständigen Impfung oder Genesung (max. 90 Tage!) ein Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48h alt) vorgelegt werden. Ausnahmen von der Testpflicht gelten in diesen Fällen (CoronaSchVO § 2 Absatz 9):
- Personen, die insgesamt drei Impfungen erhalten haben
- geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt
- genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt
Diese Regelung gilt für alle, die am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen, für alle Übungsleiter und Trainer. Für Zuschauer gilt sowohl auf der Sportanlage als auch in den Sporthallen die 2G-Regelung, ein Testnachweis ist also nicht erforderlich. In den Sporthallen gilt für Zuschauer eine durchgängige Maskenpflicht.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Kinder bis einschließlich 15 Jahre, die durch die Schultestungen dauerhaft (auch am Wochenende) den vollständig Geimpften gleichgestellt sind und als getestet gelten. Jugendliche ab 16 Jahren, die noch zur Schule gehen, müssen die 2G-Regeln erfüllen (vollständig geimpft oder genesen), die Testpflicht bei 2G+ wird durch den Schülerausweis ersetzt.
Zur Vermeidung von Infektionen und möglichen Quarantänen für Trainingsgruppen empfehlen wir allen Aktiven, Übungsleitern und Trainern auch bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen die regelmäßige Inanspruchnahme kostenloser Bürgertests bzw. Nutzung privater Selbsttests.
Bleibt gesund 
